Gender Budgeting

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Als Nachtrag zum Blogeintrag des Workshops hier einige Denkanstöße (Definitionen, Verbreitung, Probleme, Anforderungen) sowie Zitate zu Gender Budgeting:

Was ist Gender Budgeting?

  • Nach der Definition der EU wird unter "gender budgeting die Anwendung des Grundsatzes des gender mainstreaming im Rahmen des Haushaltsverfahrens verstanden. Es besteht darin, dass eine Bewertung der Geschlechtereffekte der Haushaltspolitik unter Einbeziehung der Geschlechterperspektive auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens und unter Umstrukturierung der Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel vorgenommen wird, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern."
  • Als Alternative wird von UNIFEM der Begriff "Gender Responsive Budgeting" (GRB) eingesetzt.
  • Zur Bedeutung: "Die Budgetgestaltung kann Unterschiede verstärken oder Unterschiede abbauen."
  • Zum Hintergrund: "Budgetpolitik ist in Zahlen gegossene Gesellschaftspolitik."
  • Gender Budgeting "stellt die grosse Frage nach der Gerechtigkeit in der Verteilung staatlicher Mittel zwischen den Geschlechtern".
  • Es handelt sich um "die "Königsdisziplin" der gesamten politischen Strategie des Gender Mainstreaming".
  • Ein Haushalt kann geschlechtsblind, -neutral oder -bewußt sein.
  • GB sollte nicht nur zur nachträglichen Evaluation eingesetzt werden, sondern "Bestandteil der Haushaltsplanung werden."

Wie sieht die Verbreitung in unterschiedlichen Ländern aus?

  • Die EU hält Gender Budgeting für ein wichtiges Werkzeug. Im Bericht über “gender budgeting“ – Aufstellung öffentlicher Haushalte unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten werden die historischen Entwicklungen beschrieben und Anforderungen an die europäischen Regierungen gestellt.
  • In Österreich ist Gender Budgeting ab 2009 durch die Haushaltsrechtsreform 2007 verpflichtend für Bund, Länder und Gemeinden in der österreichischen Bundesverfassung gesetzlich verankert.
  • Die Bundesregierung Deutschlands war 2007 nach einer Machbarkeitsstudie der Meinung, dass es noch "der Klärung grundsätzlicher Fragen bedarf". Hinzu kommt, dass "die Vorschläge zum Teil mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden" seien. Es scheint, dass Gender Budgeting als Regierungsauftrag unerwünscht ist - vielleicht auch aus Furcht vor den Ergebnissen?
  • "Die Empfehlung der EU, bis 2015 in allen Mitgliedsländern Gender Budgeting einzuführen," wird für Deutschland als "wenig realistisch" eingestuft. Es handelt sich dabei um ein heißes Eisen, welches die Bundeskanzlerin wahrscheinlich in der Legislaturperiode 2010-2013 nicht als Gesetzesreform umsetzen wird.
  • In Afghanistan ist Gender Budgeting eine rechtlich verbindliche Pflichtaufgabe.
  • Im Stadtrat von Marrakesch ist es ein Thema.

Welche Probleme treten auf?

  • Gender Budgeting wird schnell als Frauenförderung fehlinterpretiert, so titelt die taz: Weibliche Finanzspritze : Gender-Budgeting hilft Frauen.
  • Im selben Artikel wird allerdings darauf hingewiesen, dass anschließend an eine Auswertung des Mitteleinsatzes die männliche Bevölkerung gefördert werden kann. So führt z. B. eine Evaluation dazu, dass in Berlins Bibliotheken jetzt verstärkt Bücher und andere Medien für Jungen angeschafft werden, um diese zum Lesen zu motivieren (siehe auch Leseförderprogramme für Jungen).
  • Umgekehrt kann argumentiert werden, dass eine Einsparung im Haushalt einer Bibliothek besonders Frauen trifft.
  • Seltsam ist folgende Beobachtung: Es gibt "vielfach absurde Vorstellungen über Gender Budgeting" wie dass "Steuern zu je 50% von den Geschlechtern einzuheben" sind.
  • Es gibt Überlegungen zu gendersensitiven Steuerreformen.
  • Probleme bei der praktischen Umsetzung die bei einer Diskussionsrunde genannt wurden:
    • "Unklar ist vielfach [...] die Implementierung - weil grundlegendes Datenmaterial (Gender-Monitoring) fehlt" oder mit den
    • Ergebnissen "nicht umgegangen wird" oder "werden kann".
    • Es fehlt auch an "ausreichend praktischen Umsetzungsbeispielen".
    • Beim Umgang mit den Ergebnissen gibt es Klärungsbedarf: "Wie und was letztlich tatsächlich sanktioniert wird, ist unklar."
  • Auch auf Ebene der EU gibt es noch keine Sanktionsmöglichkeit zur Beachtung von Gender-Aspekten, so hat die "Kommission keine Sanktionen für unvollständige Beachtung" angesetzt.
  • Problematisch ist die Verankerung in der Praxis, da "Verwaltungen sehr oft eine »generelle Weigerung gegen Neues«" haben. Hinzu kommt, dass, "wenn eingefahrene Strukturen verändert werden sollen, sich bewusst oder unbewusst Widerstände regen".
  • Politiker/-innen setzen sich nicht gerne mit dem Thema auseinander, so gibt es Berichte von "Widerständen im Parlament, sich mit diesem Thema zu beschäftigen" (Landtag NRW), wobei Erprobungen bewilligt wurden.
  • Wie bei Evaluationen landen die Ergebnisse manchmal in der Schublade. "Viele der Berichte werden von den politisch Verantwortlichen gar nicht gelesen".
  • Gender Budgeting kann als politische Handhabe eingesetzt werden: Es "kann ein wirksames Mittel sein, um Regierungen mit ihren Bekenntnissen zu mehr Gleichstellung beim Wort zu nehmen".
  • Allerdings kann auch das Gegenteil geschehen: "Oft wird GB als Werbemaßnahme der Politik missbraucht".
  • Die Ergebnisse können in der Presse negativ interpretiert werden, so wurden ein statistischer Bericht zu Ausgaben im Gesundheitsbereich vereinfacht als "Frauen die teureren PatientInnen" interpretiert.
  • Es besteht die Gefahr der verwaltungstechnischen Vereinfachung. "Die Verantwortlichen tendieren dazu, diese Maßnahmen so zu formalisieren, dass sie mehr oder weniger auf weitere geschlechtsspezifische Statistiken hinauslaufen."

Welche Anforderungen an die Praxis des Gender Budgeting bestehen?

  • Bestehende Analysemethoden müssen erweitert oder ergänzt werden. "Wir gehen derzeit nicht davon aus, dass mit den bestehenden Instrumenten des Gender Budgeting ein für ein Haushaltsaufstellungsverfahren ausreichender Erkenntnisgewinn erzielt werden kann."
  • Bisher erhobene Werte müssen kritisch geprüft werden. Es kann sein, dass die "Aussagekraft der aggregierten Analyseergebnisse [...] in hohem Grad anzuzweifeln" ist.
  • Zur Analyse müssen häufig noch "geschlechtssensible Indikatoren" entwickelt werden.
  • Diese können jedoch unterschiedlich interpretiert werden. "Die Flexibilität der Indikatormodelle birgt aus Gender-Perspektive einerseits Gefahren, andererseits Potentiale."
  • Zu einer Budget-Analyse müssen ggf. "Forschungsresultate ergänzt werden, die vermutete Kausalitäten klären können."
  • Wichtig für die Arbeit sind konkrete Vorgaben, so ist die "Formulierung politischer Gleichstellungsziele ein essentieller Bestandteil des Gender Budgeting". Diese müssen Politiker setzen. Es kann nicht sein, dass es "Aufgabe der Verwaltung ist, die politischen Ziele zu formulieren". Bei finanziellen Ausgaben kann dies so aussehen, dass bei der "Mittelverwendung auf Programmebene [...] mindestens 50 Prozent der Ausgaben für teilnehmende Frauen vorgesehen" sind. Es gibt auch einen "Beispielkatalog - Gleichstellungsziele im Rahmen der wirkungsorientierten Haushaltsführung".
  • Neben allgemeinen politischen Zielen sind bereichsspezifische Gleichstellungsziele zu entwickeln, "auf deren Basis Untersuchungskriterien und –indikatoren zu formulieren sind". Thematische Ziele unterscheiden sich z. B. bei Verkehrs- und Gesundheitspolitik. Bei letzterem ist ein mögliches Ziel: "Gleicher Zugang zu Gesundheitsleistungen entsprechend den individuellen Bedürfnissen und dem individuellen Bedarf von Frauen und Männern."
  • Das Zählen männlicher und weiblicher Köpfe (sogenanntes Headcounting) ist Grundlage für die Arbeit: "Grundvoraussetzung für Gender Budgeting-Analysen ist aussagekräftiges, geschlechtsspezifisches Datenmaterial. Soweit noch nicht erfolgt, müssen daher zukünftig alle Daten geschlechtsdifferenziert erhoben,
    ausgewertet und zur Verfügung gestellt werden."
  • Neben der Anzahl der betroffenen Personen ist "immer ein Augenmerk auf den Beschäftigungseffekt und" das Verhältnis "von bezahlter und unbezahlter Arbeit, Einkommensäquivalenten und Zeitbudgets zu richten."
  • Alle Ausgaben können unter dem Gender-Aspekt betrachtet werden. "Wer behauptet, etwas sei "geschlechtsneutral", ist "gender blind" oder hat keine Daten und keine Analyse zur Hand."

Warum ich dies blogge?

Der Workshop zum Thema hat mich zu einer Recherche veranlasst, deren Ergebnis ich hier abbilde. Beim Erarbeiten eines neuen Themas finde ich es immer spannend, nicht nur darauf zu achten, was wie gemacht wird, sondern auch welche Probleme auftreten. Und ob diese den mir bekannten aus dem Bereich der Evaluation entsprechen - was sie tun.

Generell lenkt Gender Budgeting die Aufmerksamkeit auf den Erfolg von finanziellen Ausgaben durch die Politik. Diese zielorientierte Herangehensweise ist allerdings eher unüblich - Geld ausgeben reicht leider meist. Ein aus Evaluationen entstehender Rechtfertigungszwang kann bei Geldgebern auf Widerstand stoßen.